Wunder – Digitale Teilhabe von Kindern im Grundsicherungsbezug – Gehört ein Computer zum Regelbedarf?, SGb 2021, 340 ff
Der Aufsatz lohnt einen Blick. Die Autorin stellt nicht nur dar, in welchen Rubriken im Regelbedarf Computer erfasst sind, sondern befasst sich auch mit der immer noch strittigen Frage, ob Computer vom persönlichen Schulbedarf erfasst sind oder nicht. Sie ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit der Erhöhung durch das Starke-Familien-Gesetz zwar vordergründig nur Software, Lizenzen und Zubehör gemeint habe, diese Kosten aber nur entstehen könnten, wenn ein digitales Endgerät vorhanden sei. Deshalb unterfalle ein Computer dem Schulbedarf (S. 345). Bis die Gründe der Entscheidung des BSG in der Sache B 4 AS 88/20 R vorliegen, wird diese Frage unbeantwortet bleiben (siehe dazu hier).
Zum Anspruch auf ein elektronisches Endgerät im Rahmen des Distanzunterrichts in Pandemiezeiten siehe hier.