Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) plant der Gesetzgeber, die Bestimmung der Zuständigkeit in der Sozialhilfe vollständig den Ländern zu überlassen. Damit soll die Vorgabe des BVerfG, welches die Aufgabenübertragung der BuT-Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt für verfassungswidrig gehalten hatte, umgesetzt werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) (BT-Drs. 1927400)
Der Bundesrat fordert hingegen eine konkrete Regelung der Zuständigkeit für die BuT-Leistungen und die Übernahme der Kosten durch den Bund.
Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 129/21)