LSG Berlin-Brandenburg – Fahrten zur Schule mit dem PKW

Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Fahrten zur Schule mit dem PKW auch Leistungen der Schülerbeförderung gewährt werden müssen (LSG Berlin-Brandenburg v. 24.11.2022 – L 34 As 1588/18 – Rn. 41). Das klagende Kind war aufgrund seiner Behinderungen nicht in der Lage, eigenständig öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Es handelt es sich um einen Bedarf des Schülers, egal wem das Fahrzeug gehört. Die Kosten sind in Anlehnung an § 5 Abs. 1 BRKG mit 0,20 € pro Kilometer anzusetzen. Dabei ist der Maßstab, den das Bundessozialgericht für den Mehrbedarf wegen eines Umgangsrechts anzusetzen. Der Pauschbetrag nach des BürgergeldV kommt nicht in Betracht. Dabei sind auch die notwenigen Hin- und Rückfahrten des Elternteils umfasst (Rn. 47).

LSG Berlin-Brandenburg v. 24.11.2022 – L 34 As 1588/18 –