Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Schulabschlussfeier grundsätzlich kein Schulausflug ist. Ein Schulausflug sei auf eine Wanderung oder eine Fahrt gerichtet und nicht auf eine Feier als festliche Veranstaltung. Ganz überzeugend ist die Argumentation nicht, auch wenn das LSG keine Gründe für die Zulassung der Berufung sieht. Schließlich wäre es, wenn die Schule eine gemeinsame Fahrt zum Ort der Feier ausgerichtet hätte, möglicherweise doch ein Schulausflug gewesen. Rein tatsächlich wird es schon deshalb kein Schulausflug gewesen sein, da solche Feiern in der Regel privat organisiert und eben keine Schulveranstaltungen sind.
Zu der Frage, ob es sich eine Teilhabeleistung handelt, hat sich das LSG nicht geäußert. Möglicherweise war der Schüler dafür zu alt. Ansonsten wäre eine Einstufung als Aktivität im Bereich Geselligkeit mindestens diskutabel gewesen.