Laut der § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 beträgt der Schulbedarf für das im Winter beginnende 2. Schulhalbjahr 52 € und für das 1. Schulhalbjahr im Sommer 2022 104 €.
Laut der § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 beträgt der Schulbedarf für das im Winter beginnende 2. Schulhalbjahr 52 € und für das 1. Schulhalbjahr im Sommer 2022 104 €.