BuT im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist da und erwähnt auch das Bildungs- und Teilhabepaket.

Unter der Überschrift Kindergrundsicherung heißt es auf S. 99 und 100:
Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung und Entbürokratisierung. Wir werden Kitas, Schulen und sonstige Angebote der Bildung und Teilhabe sowie Mobilität weiter stärken.

In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag. Volljährige Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung direkt.

Mit dem Garantiebetrag legen wir in dieser Legislaturperiode die Grundlage für unser perspektivisches Ziel, künftig allein durch den Garantiebetrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens zu entsprechen.

Bei der Leistungsbündelung prüfen wir Wechselwirkungen mit anderen Leistungen und stellen sicher, dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend soll dazu eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Mit einem neuen digitalen Kinderchancenportal, in dem Leistungen für Bildung und Teilhabe zu finden
sind, wollen wir Kindern einen einfachen Zugang ermöglichen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir dafür den Einkommensbegriff bis Mitte 2023 in allen Gesetzen harmonisieren. Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden wir von Armut betroffene Kinder, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben, mit einem Sofortzuschlag absichern. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer
Steuergutschri
ft.

Ob dies einfach nur bedeutet, dass BuT nur unverändert zu einem Teil der Kindergrundsicherung wird oder auch Veränderungen geplant sind, lässt sich bisher nicht erkennen. Da zumindest der Garantiebetrag ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen soll, könnte sich der Trend weg von den Sachleistungen fortsetzen.