LSG Niedersachsen-Bremen: kein iPad für iPad-Klasse

Das LSG Niedersachsen-Bremen geht davon aus, dass ein iPad nach der Erhöhung der Pauschale u.a. aufgrund der zunehmenden Digitalisierung vom Schulbedarf des § 28 Abs. 3 SGB II erfasst ist (Rn. 20). Ein Anspruch bestehe nicht über § 21 Abs. 6 SGB II bzw. § 73 SGB XII. Die Revision ist beim BSG unter B 4 AS 88/20 R anhängig.

LSG Niedersachsen-Bremen v. 6.10.2020 – L 7 AS 505/19 –