LSG Niedersachsen-Bremen: keine Unzumutbarkeit der nächstgelegenen Schule wegen der ethnischen Zusammensetzung der Schülerschaft

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die nächstgelegene (staatliche) Schule nicht wegen der ethnischen Zusammensetzung ihrer Schule oder der Abneigungen gegen staatliche Schulen unzumutbar wird.

Außerdem hat das LSG Niedersachsen sich der h.M. angeschlossen, dass auch das andere (nicht getrennte lebende) Elternteil, welches nicht kindergeldberechtigt ist, den Antrag auf Leistungen nach § 6b BKGG stellen und deshalb auch Widerspruch und Klage erheben kann (Rn. 13).

LSG Niedersachsen-Bremen v. 11.2.2020 – L 7 BK 2/19 –