Literatur: Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket NRW, 6. Auflage 2018

Gerade in den Anfangszeiten des Bildungs- und Teilhabepakets leistete die Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket Nordrhein-Westfalen unverzichtbare Hilfe bei der Bearbeitung der BuT-Leistungen. In den ersten Jahren waren es durchaus üblich, dass sich auch Kommunen aus anderen Bundesländern an die Arbeitshilfe hielten. Teilweise wurde sie sogar ganz offiziell als interne Weisung herangezogen.

Diese Bedeutung konnte die Arbeitshilfe nicht halten. Allerdings nicht etwas deswegen, weil sie im Laufe der Jahre und Auflage schlechter geworden wäre – das Gegenteil ist der Fall – sondern weil es inzwischen auch andere praxisnahe Hilfsmittel gibt und viele Kommunen eigene Weisungen erarbeitet haben. Trotzdem wird die Arbeitshilfe auch in der aktuellen 6. Auflage wieder über Nordrhein-Westfalen hinaus wichtig werden. Es gibt schließlich keine andere öffentlich zugängliche Hilfestellung in diesem Umfang.

Die Arbeitshilfe ist nachvollziehbar aufgebaut und verzichtet auf zu wissenschaftliche Ausführungen. Werden verschiedene Auffassungen vertreten, wird häufig nur eine Meinung dargestellt. So wird z.B. auf der S. 31 vertreten, dass bei einem Besuch einer weiter entfernten als der nächstgelegenen Schule keine Schülerbeförderungskosten übernommen werden. Jedenfalls dann, wenn der Schüler auch für die nächstgelegene Schule auf Schülerbeförderung angewiesen wäre, geht aber die überwiegende Meinung und die Gesetzesbegründung davon aus, dass die Übernahme der Kosten bis zur nächstgelegenen Schule erfolgen muss (BT-Drs. 17/4095, S. 30; LSG Nordrhein-Westfalen vom 2.4.2012 – L 19 AS 178/12 B – Rn. 26; Vierte Empfehlungen des Deutschen Vereins, S. 19). Dies ist natürlich gerade dann, wenn so die Entscheidung des eigenen Landessozialgerichts übergangen wird, etwas ärgerlich. Solche Vereinfachungen sind aber bei einer Arbeitshilfe letztlich unumgänglich.

Schon traditionell sehr weitgehend ist die Arbeitshilfe im Bereich der Lernförderung. Lernförderung dient danach auch zur Erreichung eines allgemein höheren Lernniveaus, um die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt und der weiteren Entwicklung im Beruf zu verbessern (S. 40). Mit dieser Vorgabe lässt sich u. U. auch noch die Verbesserung von einer „2“ auf eine „1“ aus BuT-Mitteln fördern. Die h.M. sieht dies anders. Mangels einer entgegenstehender des Bundessozialgerichts ist die Auffassung aber durchaus noch vertretbar.

Doch Schluss mit der Kritik. Es überwiegen nämlich bei Weitem die positiven Seiten. Sehr anschaulich ist z.B. das Bearbeitungsraster für die Schülerbeförderung (S. 36). Auch die Materialsammlung am Ende ist hilfreich.

Wer die Arbeitshilfe für sich außerhalb von Nordrhein-Westfalen nutzen will, muss allerdings darauf achten, NRW-Besonderheiten, wie z.B. den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ (s. 58), nicht zu übernehmen.

Arbeitshilfe – Bildungs- und Teilhabepaket Nordrhein-Westfalen, 6. Auflage, 2018
Broschürenservice NRW : Mags Shop – Arbeitshilfe: Bildungs- und Teilhabepaket.